Hallo zusammen,
ich plane gerade die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in meinem Einfamilienhaus und bin jetzt bei den BAFA-Formalitäten angekommen. Im Moment habe ich ein verbindliches Angebot vom Handwerker vorliegen und könnte theoretisch im September mit dem Einbau starten.
Meine Frage: Der Vorantrag – muss der definitiv VOR Baubeginn eingereicht sein? Ich habe gelesen, dass man bei der BAFA vor Auftragserteilung beantragen muss, aber ich bin mir unsicher, was genau das zeitlich bedeutet. Gilt der Handwerker-Termin als "Auftragserteilung", oder ist damit nur der unterschriebene Werkvertrag gemeint? Und was passiert, wenn der Vorantrag zwar eingereicht ist, die Bearbeitung aber länger dauert – darf der Handwerker dann schon anfangen, oder sitze ich fest?
Außerdem: Gibt es Fristen zwischen Vorantrag und der tatsächlichen Bewilligung? Ich möchte kein Risiko eingehen und den Zuschuss verlieren, nur weil ich einen formalen Fehler mache.
Danke für eure Erfahrungen!