Hallo zusammen,
ich plane gerade die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe in meinem Einfamilienhaus und bin jetzt bei den BAFA-Formalitäten angekommen. Im Moment habe ich ein verbindliches Angebot vom Handwerker vorliegen und könnte theoretisch im September mit dem Einbau starten.
Meine Frage: Der Vorantrag – muss der definitiv VOR Baubeginn eingereicht sein? Ich habe gelesen, dass man bei der BAFA vor Auftragserteilung beantragen muss, aber ich bin mir unsicher, was genau das zeitlich bedeutet. Gilt der Handwerker-Termin als "Auftragserteilung", oder ist damit nur der unterschriebene Werkvertrag gemeint? Und was passiert, wenn der Vorantrag zwar eingereicht ist, die Bearbeitung aber länger dauert – darf der Handwerker dann schon anfangen, oder sitze ich fest?
Außerdem: Gibt es Fristen zwischen Vorantrag und der tatsächlichen Bewilligung? Ich möchte kein Risiko eingehen und den Zuschuss verlieren, nur weil ich einen formalen Fehler mache.
Danke für eure Erfahrungen!
Bei mir hat die Auslegung "vor Auftragserteilung" bedeutet: Der Vorantrag muss VOR dem Unterschreiben des Werkvertrags bei der BAFA ankommen – die bloße Terminabsprache mit dem Handwerker zählt nicht. Das heißt, der Handwerker kann erst tätig werden, wenn du die Förderzusage hast. Ich hab's damals gemacht wie folgt: Vorantrag rein, ca. 3-4 Wochen später war die Bewilligung da, DANN habe ich den Handwerker beauftragt. Das ist die sichere Variante. Bei mir im Altbau-Reihenhaus hab ich auch genau deshalb den Energieberater erst besorgt, bevor ich irgendwas mit dem Handwerker unterschrieben hab – das solltest du auch bedenken, wenn der Energieberatungsbericht noch fehlt.