Hallo zusammen,
ich verfolge schon eine Weile die Diskussionen zur BEG-Förderung und habe mich in den letzten 8 Jahren intensiv mit der Heizlastberechnung auseinandergesetzt – vor allem weil die richtige Dimensionierung für eine gute JAZ entscheidend ist. Jetzt habe ich von mehreren Seiten gehört, dass es 2026 neue Bedingungen bei der BEG geben soll, und ich frage mich: Werden die Anforderungen an die Heizlastberechnung oder deren Nachweise strenger?
Bisher war es ja so, dass eine nach DIN EN 12831 berechnete Heizlast für viele Förderanträge ausreichend war. Aber ich habe in letzter Zeit gelesen, dass es bei der Nachweisführung angeblich anders werden könnte – vielleicht strengere Vorgaben zur Gebäudehülle oder zur Berechnung selbst?
Vor allem interessiert mich: Betrifft das auch Luft-Wasser-Anlagen wie meine, oder mainly Erdwärmepumpen? Und sollte ich eventuell schon jetzt einen Antrag stellen, bevor diese neuen Regeln greifen?
Freue mich auf eure Erfahrungen und Infos!
Soweit ich weiß wird bei den neuen Richtlinien vor allem auf die gemessene oder berechnete JAZ stärker abgestellt. Das ist ja für dich als Luft-Wasser-Nutzer interessant – wenn deine Anlage ordentlich eingestellt ist, sollte das kein Problem sein.
Mit PV im Sommer würde ich aber vorsichtig sein bei den Förderangaben. Da gibt es schon Diskussionen, ob der Eigenverbrauch wirklich angerechnet wird oder nicht. Besser vorher genau klären als später Überraschungen zu kriegen.