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Handwerkernachweis: Welche Qualifikationen sind Pflicht?

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Martin89
Beiträge: 22
Themenstarter
(@martin89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#31]

Hi alle,

wir planen für den Sommer eine Wärmepumpe zu installieren und ich bin gerade dabei, Angebote einzuholen. Dabei bin ich auf verschiedene Angaben gestoßen, was die Qualifikationen der Handwerker angeht.

Ein Anbieter wirbt damit, dass alle ihre Monteure 'zertifiziert' sind, ein anderer erwähnt eine 'F-Gas-Berechtigung' und wieder ein anderer redet von 'Sachkunde nach ChemKlimaschutzV'. Ehrlich gesagt blicke ich da nicht durch.

Meine Frage: Welche Qualifikationen müssen Handwerker eigentlich zwingend haben, um eine Wärmepumpe installieren zu dürfen? Gibt es da gesetzliche Vorgaben oder ist das nur Marketing?

Ich will sicherstellen, dass wirklich qualifizierte Leute ans Werk gehen, aber auch nicht unnötig draufzahlen für irgendwelche 'Zertifikate', die am Ende nur schöne Urkunden sind.

Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht oder weiß, worauf man achten muss? Besonders bei den Kältemitteln soll ja einiges zu beachten sein.

Danke schon mal!
Martin


2 Antworten
S.Richter
Beiträge: 33
(@s-richter)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Die F-Gas-Sache stimmt auf jeden Fall. Aber ehrlich gesagt wird da auch viel Wind drumgemacht. Die meisten etablierten Heizungsbauer haben die Nachweise längst, weil sie ja auch Klimaanlagen installieren.

Wichtiger find ich persönlich, dass der Handwerker Erfahrung mit WPs hat und nicht nur mal eben einen Kurs gemacht hat. Frag ruhig nach Referenzen und wie viele WPs sie schon installiert haben.


Antwort
Stefan-Mueller
Beiträge: 30
(@stefan-mueller)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Hallo Martin,

da hast du einen wichtigen Punkt angesprochen. Die F-Gas-Verordnung ist tatsächlich Pflicht - ohne geht es nicht. Jeder, der mit Kältemitteln arbeitet, braucht einen entsprechenden Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV).

Konkret gibt es verschiedene Kategorien:
- Kategorie I für alle fluorierten Treibhausgase
- Kategorie II für bestimmte Anlagen unter 3 kg Kältemittel
- Kategorie III für Dichtigkeitsprüfungen

Für eine komplette WP-Installation brauchst du eigentlich Kat. I. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht nur Marketing. Ohne diesen Nachweis darf der Handwerker gar nicht an die Kältemittelleitungen.

Zusätzlich sollte der Betrieb eine entsprechende Konzession nach § 41 HandwO haben (Kälteanlagenbauhandwerk). Bei meinem Altbau-Projekt hab ich das auch genau geprüft.

Lass dir die Nachweise zeigen - seriöse Betriebe haben kein Problem damit.


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