Guten Tag zusammen,
als pensionierter Elektrotechniker beschäftige ich mich seit Jahren mit der fachgerechten Planung von Wärmepumpensystemen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die BAFA-Richtlinien sich offenbar wieder geändert haben – zumindest was die technischen Mindestanforderungen angeht.
Meine Frage: Welche neuen oder verschärften Vorgaben gibt es 2026 bei der BEG-Förderung speziell für die Anlagentechnik? Ich denke da konkret an:
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1: Muss diese jetzt noch präziser ausfallen, oder reichen die bisherigen Toleranzen?
- Anforderungen an Hydraulik und Regelung: Gibt es neue Standards für die Auslegung der Pufferspeicher oder Übergabestationen?
- Smart-Home-Integration: Braucht man jetzt eine bestimmte Automatisierungsstufe, um die volle Förderung zu erhalten?
Mich interessiert besonders, ob diese Änderungen rückwirkend Einfluss auf laufende Anträge haben oder nur auf Neuanträge ab einem bestimmten Stichtag zutreffen. Hat jemand von euch die aktuellen Förderrichtlinien studiert?
Danke vorab!
Hallo Werner,
da hast du absolut recht, dass sich einiges getan hat. Was die Heizlastberechnung angeht: Das BAFA verlangt nach wie vor DIN EN 12831-1, aber die Anforderung an die Dokumentation ist strenger geworden – es reicht nicht mehr, einfach die Werte zu nennen, sondern der Nachweis der Raumweise muss lückenlos im Energieberater-Gutachten auftauchen.
Zum Punkt Smart Home und Regelung: Es gibt da jetzt eine Neuerung für 2026 – wer eine Wärmepumpe fördert, sollte mindestens eine raumweise Temperaturregelung haben. Das war vorher empfohlen, jetzt ist es faktisch Pflicht geworden, wenn man die maximale Förderung will. Ohne saubere Regelung (z.B. über smart Heizkörperthermostate) kann es Punktabzüge geben.
Zu deiner Frage mit den laufenden Anträgen: Die neuen Anforderungen gelten ab Antragstellung – nicht rückwirkend auf bereits bewilligte Projekte. Wer seinen Antrag vor Oktober gestellt hat, kann sich da entspannen.
Hast du dich schon mit deinem Energieberater abgestimmt, oder stellst du die Frage aus präventivem Interesse?