Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem in eine Wohnung gezogen und der Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er eine Wärmepumpe einbauen lässt – zur Modernisierung des Heizungssystems. Das klingt grundsätzlich gut, aber ich hab ein paar Fragen: Kann der Vermieter die Anschaffungskosten über die Miete auf mich umlegen? Und wie sieht das bei den laufenden Stromkosten aus – zahle ich das selbst oder ist das wie früher beim Gas über die Nebenkosten abgerechnet?
Ich bin da ehrlich gesagt neu drin nach längerer Pause und möchte das nicht falsch verstehen. Gleichzeitig interessiert mich auch: Wenn er eine intelligente Steuerung einbaut – kann ich die später noch für Smart Home nachrüsten? Und spielt es eine Rolle, wo die Außeneinheit aufgestellt wird – ich meine, in Bezug auf meine Nachbarn und Lärmschutz?
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke vorab!
Hi Markus,
da hast du recht, wichtige Fragen. Kurz gesagt: Die Anschaffungskosten darfst du NICHT 1:1 umlegen bekommen – nur ein Teil über Modernisierungsumlage (ca. 8-11% der Kosten auf 10 Jahre). Die genaue Quote hängt vom Bundesland ab und davon, was noch erneuert wurde.
Stromkosten für die WP werden wie andere Energiekosten abgerechnet – entweder Du selbst (wenn Du selbst den Anbieter wählst) oder über Nebenkostenabrechnung. Das regelt der Mietvertrag.
Zum Smart Home: Das würde der Vermieter wahrscheinlich einbauen lassen müssen, wenn Du das wünschst – kostet zusätzlich. Schallschutz ist gesetzlich geregelt, die Außeneinheit muss in der Regel nach TA Lärm aufgestellt werden. Das sollte dein Vermieter beachten, sonst könnte es Ärger geben.
Hast du mit deinem Vermieter schon konkrete Zahlen, was das kosten soll?