Guten Tag zusammen,
ich bin gerade dabei, meine Erdwärmeanlage zu planen und stoße überall auf den Begriff "Wärmeschutznachweis". Jetzt bin ich etwas verunsichert: Wer ist denn eigentlich berechtigt, so einen Nachweis auszustellen?
Mein Heizungsbauer sagt, er kann das machen. Der Energieberater meint aber, nur er dürfte das offiziell tun – und dann würde noch extra Geld fällig. Der Architekt hat mir auch schon angeboten, es zu regeln. Meine Frage ist: Gibt es da gesetzliche Vorgaben? Muss es ein Sachverständiger sein, oder reicht auch der Fachinstallateur?
Ich möchte es richtig machen und später keine Probleme mit der Genehmigung oder der Förderung bekommen. In meinem Bundesland (Bayern) macht es wahrscheinlich auch einen Unterschied, oder?
Danke für jeden Input!
Hallo Lorenz H.,
kurz gesagt: Das hängt davon ab, welcher Nachweis genau gemeint ist. Bei der Erdwärmeanlage brauchst du typischerweise einen Wärmeschutznachweis nach GEG (Gebäudeenergiegesetz). Den darf grundsätzlich jeder ausstellen, der die nötige Fachkompetenz hat – also nicht nur Energieberater.
Aber hier kommt der Knackpunkt: Wenn du später Förderung beantragst (BAFA, KfW), verlangen die oft einen anerkannten Energieberater. Da lohnt sich wirklich, vorher zu checken, was deine Förderung konkret vorschreibt. Ein guter Heizungsbauer kann den Nachweis prinzipiell machen, aber für die Förderung brauchst du möglicherweise trotzdem einen zertifizierten Berater.
In Bayern gelten die bundesweiten GEG-Vorgaben, es gibt da keine speziellen Sonderregeln. Mein Tipp: Frag bei der BAFA direkt nach, welche Unterlagen sie akzeptieren – dann vermeidest du später Überraschungen und doppelte Arbeit.
Grüße
Maximilian