Hallo zusammen, ich bin Anlagenmechaniker und plane gerade meine eigene Luftwärmepumpe einzubauen. Dabei stellt sich mir die grundsätzliche Frage: Wo genau verläuft die rechtliche Grenze zwischen Eigenleistung und Fachbetrieb-Pflicht?
Ich kenne mich mit Heizlastberechnung nach EN 12831 aus, habe die nötige Ausrüstung zur Vermessung und kann auch die Regelung nach VDI 4645 ordnungsgemäß konfigurieren. Aber ich frag mich: Sind da trotzdem formale Genehmigungen oder Abnahmen obligatorisch, auch wenn ich die Sache technisch fehlerfrei hinbekomme?
Es geht mir nicht um Schlamperei – ich will die Anlage nach allen Regeln installieren. Aber muss zum Beispiel ein externer Sachverständiger die Heizlastberechnung abnehmen? Gilt das auch, wenn ich selbst alles dokumentiere und die Effizienzwerte am Ende passen?
Und noch wichtig: Wie sieht's mit Förderung aus? Verliere ich BAFA oder KfW-Zuschuss, wenn kein anerkannter Fachbetrieb die Installation durchführt – selbst wenn das Ergebnis identisch ist?
Freue mich auf eure praktischen Erfahrungen!
Hallo ThomasK89, kurz gesagt: Bei Förderung verlierst du definitiv – BAFA und KfW schreiben zwingend einen Fachbetrieb vor, da ist keine Ausnahme vorgesehen, egal wie gut deine handwerkliche Qualifikation ist. Das ist reine Förder-Policy, nicht Technik. Bei der reinen Installation ohne Förderung sieht's rechtlich weniger klar aus – kommt auf dein Bundesland an. Manche Länder verlangen auch bei Eigenleistung die Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen, andere nicht. Die Heizlastberechnung selbst ist prinzipiell deine Sache, aber für die BAFA-Auszahlung muss sie ein anerkannter Energieberater oder Fachplaner bestätigen. Mein Tipp: Sprich mit der zuständigen Baubehörde vor der Installation – die sagen dir schnell, was konkret verlangt wird.