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Förderung rückwirkend beantragen - ist das möglich?

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Marco_88
Beiträge: 56
Themenstarter
(@marco_88)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten
[#41]

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Wir haben im März unsere alte Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe getauscht. War eigentlich auch alles super, die Anlage läuft seit April und wir sind echt zufrieden.

Nur dummerweise hab ich damals nicht gewusst, dass man Förderung beantragen kann. Unser Heizungsbauer hat das auch nicht erwähnt - hätte er vielleicht können, aber naja. Jetzt in der warmen Jahreszeit, wo die WP eh weniger läuft, hab ich mich mal schlau gemacht und gelesen, dass es ja ordentlich Geld vom Staat gibt.

Meine Frage: Kann ich die BEG-Förderung jetzt noch rückwirkend beantragen? Die Anlage ist ja installiert und läuft bereits seit ein paar Monaten. Oder ist der Zug abgefahren, weil ich zu spät dran bin?

Falls es möglich ist - was brauche ich denn alles für Unterlagen? Rechnungen hab ich natürlich alle da, auch die Installationsbestätigung vom Heizungsbauer.

Wäre echt ärgerlich, wenn ich jetzt auf dem ganzen Geld sitzen bleibe nur wegen diesem Informationsmangel...

Danke schonmal für eure Hilfe!


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3 Antworten
Technik_Marco_85
Beiträge: 23
(@technik_marco_85)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Hi Marco,

tut mir leid, aber da muss ich dir leider schlechte Nachrichten machen. Rückwirkend geht bei der BEG-Förderung grundsätzlich nicht. Du musst den Antrag VOR Beginn der Maßnahme stellen - das ist eine klare Vorgabe.

Ich hatte vor zwei Jahren ein ähnliches Problem mit nem Kunden, der auch erst nach der Installation von der Förderung erfahren hat. Da war leider nichts zu machen. Bei meinem letzten Projekt hab ich deshalb auch extra nochmal darauf hingewiesen, dass die Förderung vor der Beauftragung beantragt werden muss.

Einzige Ausnahme wären eventuell Notfälle, aber das trifft auf dich nicht zu, da du ja eine funktionierende Planung hattest. Ärgerlich, aber so sind leider die Regeln.


Antwort
ThomasK
Beiträge: 45
(@thomask)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Das ist echt bitter für dich Marco. Technik_Marco_85 hat leider recht - rückwirkend ist normalerweise nicht möglich.

Aber versuch trotzdem mal bei der KfW oder BAFA anzufragen. Manchmal gibt es doch noch Schlupflöcher oder Einzelfallentscheidungen, die man nicht kennt. Kostet ja nichts außer Zeit.

Ansonsten kannst du eventuell noch prüfen, ob dein Heizungsbauer eine Beratungspflicht hatte und diese verletzt hat. Da könnte theoretisch Schadensersatz drin sein, aber das wäre ein rechtlicher Weg und ziemlich aufwendig.


Antwort
Martin89
Beiträge: 39
(@martin89)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Moin,

hab auch schon mal sowas erlebt. Normalerweise ist da wirklich nichts zu machen - die Antragsstellung muss vorher erfolgen.

Aber eine Sache könnte noch gehen: Falls du noch weitere energetische Maßnahmen planst (Dämmung, Fenster, etc.), könntest du diese mit fördern lassen. Das würde dann zwar nicht deine WP betreffen, aber wenigstens bekommst du für andere Sachen noch Geld.

Und für die Zukunft: Immer erst informieren, dann handeln. Ist ärgerlich, aber so lernt man's halt.


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