Hallo zusammen, ich bin nach 8 Jahren wieder im Forum und habe eine wichtige Frage zum Thema Förderstopp 2026.
Meine alte Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht dringend eine Generalüberholung – die läuft zwar noch, aber die Effizienz ist nicht mehr das Gelbe vom Ei. Ich hatte vor, im Herbst einen Förderantrag zu stellen, um die Sanierung teilweise abzudecken.
Jetzt höre ich überall, dass ab 2026 der Förderstopp kommt. Meine Frage: Wenn ich meinen Antrag noch vor Ende 2025 einreiche, gilt dann die alte Förderregelung? Oder muss die Maßnahme bereits komplett abgeschlossen sein?
Und noch eine zweite Frage zur Heizlastberechnung: Bei meinem Gebäude aus den 1980ern – muss ich da eine neue Heizlastberechnung durchführen lassen, wenn ich nur die WP erneuern lasse? Früher war das nicht so streng wie heute.
Wer kann mir da aus der Praxis berichten? Danke!
Hallo R.Hoffmann, das ist natürlich eine wichtige Frage. Aus meinen Erfahrungen mit Wasser-Wasser-Anlagen merke ich, dass die Übergangsfrist bis Ende 2025 für viele ein Knackpunkt ist. Nach aktuellem Stand: Wenn der Antrag VOR Ende 2025 gestellt und bewilligt wird, gelten die alten Konditionen – zumindest für die Bewilligung selbst. Die Maßnahme muss allerdings noch nicht abgeschlossen sein, aber du solltest vor Maßnahmebeginn (erste Bestellung beim Fachunternehmer) die Bewilligung haben. Zur Heizlastberechnung: Ja, auch bei reiner WP-Erneuerung ist eine aktuelle Heizlastberechnung nach DIN 12831 nötig – das hat sich verschärft. Ein guter Energieberater macht das als Teil der BEG-Vorbereitung. Ich würde dir raten, einen Termin beim Berater noch im August zu machen, damit alles läuft, bevor es eng wird.