Hallo zusammen,
ich begleite gerade ein Projekt, bei dem wir eine Luft-Wasser-WP mit Flächenheizung planen. Der Energieberater hat uns jetzt verunsichert mit der Aussage, dass ab 2026 alles anders wird und wir den BAFA-Antrag unbedingt noch VOR dem Jahreswechsel einreichen müssen.
Aber: Ist das wirklich so eine harte Deadline? Ich hab gehört, dass es für laufende Anträge Übergangslösungen geben soll. Konkret: Wenn wir den Antrag bis Ende Dezember stellen, aber die Ausführung erst im März 2026 beginnt – gilt dann noch das alte Regelwerk? Oder zählt nur die Antragstellung?
Und noch eine zweite Frage: Auf dem Datenblatt des Herstellers sehe ich, dass die angegebene Schallleistung bei Volllast 75 dB liegt. Bei meiner Erfahrung in der Gebäudetechnik fallen solche Herstellerangaben aber oft 3–5 dB zu optimistisch aus. Muss ich das irgendwo im Antrag dokumentieren, oder spielt das für die BAFA-Förderung überhaupt eine Rolle?
Danke für klare Infos!
Thomas, gute Frage. Soweit ich das nachvollzogen habe, gilt die alte Förderrichtlinie für alle Anträge, die VOR dem 1. Januar 2026 bei der BAFA eingehen – unabhängig davon, wann die Arbeiten starten. Das heißt: Dein März-2026-Start sollte kein Problem sein, wenn der Antrag noch im Dezember bewilligt ist.
Zum Schallschutz: Die BAFA verlangt ja eine Bestätigung vom Fachunternehmen, dass die Anlage die technischen Anforderungen erfüllt. Die genaue Messung oder Nachjustierung interessiert die Förderbank offiziell nicht – das ist eher eine Sache zwischen Dir und dem Handwerker. Aber Du hast völlig recht, dass 75 dB Herstellerangabe und 80+ dB vor Ort nicht ungewöhnlich sind. Das solltest Du mit dem Planer abklären, damit es nachher keinen Ärger gibt. Viel Erfolg!