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BEG-Förderung 2026: PV + WP zusammen beantragen oder getrennt?

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TechNik_96
Beiträge: 38
Themenstarter
(@technik_96)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 1 Monat
[#98]

Hallo zusammen,

ich plane gerade für den Herbst eine Kombi-Installation: Luft-Wärmepumpe (ca. 8-10 kW) plus PV-Anlage mit ca. 10 kWp. Aktuell heize ich noch mit einer alten Gastherme, die langsam aber sicher ihrem Ende entgegengeht.

Meine Frage bezieht sich speziell auf die Förderung in 2026. Ich habe mich schon etwas eingelesen (BEG, BAFA, KfW), aber das ist ein ziemliches Wirrwarr. Konkret: Kann ich für WP und PV in einem Antrag gehen oder sind das zwei separate Förderlinien die nichts miteinander zu tun haben? Und gibt es irgendwelche Boni wenn man beides zusammen macht – ich meine, ich habe irgendwo gelesen dass Effizienzbonus oder Klimabonus da eine Rolle spielen könnte, aber ob das noch aktuell ist weiß ich nicht.

Außerdem interessiert mich: Gibt es eine Reihenfolge die man einhalten sollte? Also erst WP beantragen, dann PV – oder gleichzeitig? Ich hätte gerne beide Systeme bis Oktober fertig, damit ich den ersten Winter mit der Wärmepumpe fahre. Der Sommer läuft ja grad eh gut für PV-Planung wegen dem ganzen Solarkram der gerade verfügbar ist.

Hat jemand das 2026 schon durchgemacht oder aktuelle Erfahrungen mit dem Antragsprozess? Bin für jeden Hinweis dankbar.


4 Antworten
Stefan-Koch
Beiträge: 28
(@stefan-koch)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Die BEG und die PV-Förderung laufen tatsächlich komplett getrennt, da solltest du dir keine Hoffnung auf einen gemeinsamen Antrag machen. Die Wärmepumpe läuft über BEG EF (Einzelmaßnahme) beim BAFA, die PV-Anlage hingegen hat seit der Novellierung 2024 kaum noch direkte Investitionsförderung auf Bundesebene – der Fokus liegt dort auf Einspeisevergütung und ggf. KfW-Krediten über das Programm 270.

Den Klimageschwindigkeitsbonus (30%) für die WP kannst du bekommen wenn du eine funktionierende Öl- oder Gasheizung austauschst, was bei dir der Fall wäre. Das lohnt sich deutlich. Der Effizienzbonus (5%) greift wenn die WP einen Jahresarbeitszahl-Nachweis über einem bestimmten Schwellenwert liefert – das sollte bei einer gut dimensionierten LWWP machbar sein.

Reihenfolge: Antrag VOR Beauftragung stellen, das ist Pflicht. Ich hab das selber durchgemacht, ziemlich zäh das Ganze, aber wenn man die Unterlagen beisammen hat gehts. Ich hatte damals schon Ärger mit der Dimensionierung, wie ich auch in diesem Thread beschrieben hab – also stell sicher dass deine Heizlast vorher ordentlich berechnet wird bevor du den Antrag stellst, sonst bekommst du Probleme.


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TechNick_99
Beiträge: 11
(@technick_99)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Stefan und Klaus haben das Wesentliche gut zusammengefasst. Ich würde nur noch eine Sache hinzufügen: Wenn du die PV-Anlage direkt zur Eigenverbrauchsoptimierung für die WP nutzen willst, solltest du das im Vorfeld technisch sauber planen – SG-Ready-Schnittstelle, Wechselrichter-Kompatibilität, das ganze Programm. Ich hab das Thema Einsparpotenzial durch PV+WP mal ausführlicher durchgerechnet, war überraschend wie stark es auf die tatsächliche Laufzeitsteuerung ankommt: hier der Thread falls interessant.

Zur Förderung selbst: Die 800€/Jahr Einsparung die manchmal als Faustregel kursiert ist stark systemabhängig. Mit 10 kWp und einer gut gesteuerten WP kannst du deutlich drüber liegen, aber nur wenn die Systemintegration stimmt. Das sollte in deiner Planung genauso viel Gewicht haben wie der Förderantrag selbst.


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StillHunter47
Beiträge: 28
(@stillhunter47)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 1 Monat

Kurz bestätigt was Stefan schreibt: getrennte Anträge, keine Synergieförderung für die Kombination als solche. Das ist leider so.


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Klaus_1952
Beiträge: 46
(@klaus_1952)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Monaten

Ich möchte hier noch ergänzen, was mir bei meiner eigenen Planung wichtig war. Das BAFA-Portal für die BEG-Anträge ist inzwischen etwas übersichtlicher geworden als noch 2023/2024, aber man muss nach wie vor aufpassen: Der Antrag muss wie bereits gesagt zwingend vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden. Einen schriftlichen Auftrag vorher zu erteilen führt zum Förderverlust, selbst wenn man danach noch antragstellt.

Zum Effizienzbonus: Der setzt eine sogenannte natürliche Wärmequelle voraus, also Sole oder Wasser. Bei einer reinen Luft-Wärmepumpe entfällt das, soweit ich das verstehe. Da lohnt sich der genaue Blick ins aktuelle Merkblatt.

Was die Reihenfolge angeht: Ich würde empfehlen zuerst den WP-Antrag zu stellen und die PV danach separat anzugehen – nicht weil es eine formale Pflicht gibt, sondern weil die BEG-Unterlagen aufwendiger sind und du nicht möchtest dass die PV-Planung dazwischenfunkt. Für einen Oktober-Termin wäre ich bei dem aktuellen Handwerkermangel ehrlich gesagt etwas skeptisch, ob das realistisch ist. Ich habe beim Thema KfW-Standard an anderer Stelle schon gemerkt wie lange solche Planungsprozesse dauern können.


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