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Vermieter verlangt Nebenkosten-Nachzahlung nach Hybrid-Installation - legal?

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HolgerAltbau_72
Beiträge: 24
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(@holgeraltbau_72)
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Beigetreten: Vor 2 Wochen
[#22]

Hallo zusammen,

brauch mal eure Hilfe zu einem rechtlichen Problem. Unser Vermieter hat im Frühjahr in unserem 12-Parteien-Haus eine Hybrid-Wärmepumpe installiert (zusätzlich zum alten Gaskessel). War auch alles ok, die Heizkosten sind sogar etwas runter gegangen.

Jetzt aber die böse Überraschung: Er will von allen Mietern eine "Modernisierungsumlage" von monatlich 85€ zusätzlich zur Miete. Begründung: Die Hybrid-Anlage war ja eine Verbesserung der Heizung. In der Nebenkostenabrechnung steht auch plötzlich ein Posten "Amortisation Heizungsmodernisierung" mit knapp 400€ pro Wohnung.

Kann der das einfach so machen? In unserem Mietvertrag steht nichts von solchen Umlagen. Wir haben das ja auch nicht beantragt oder gewollt. Die alte Gasheizung hat funktioniert.

Mein Nachbar meint, das wäre normal bei energetischen Sanierungen. Aber 85€ mehr im Monat ist schon heftig. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Sollte ich zum Mieterverein oder direkt zum Anwalt?

Danke für eure Einschätzungen!


3 Antworten
TechnikPaul_78
Beiträge: 35
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(@technikpaul_78)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Moment mal - in der Nebenkostenabrechnung darf eigentlich keine "Amortisation" stehen! Nebenkosten sind laufende Betriebskosten, keine Investitionskosten.

Da hat dein Vermieter wohl zwei Sachen vermischt: Die Modernisierungsumlage gehört zur Kaltmiete (nach vorheriger Ankündigung), und in die Nebenkosten gehören nur Strom, Wartung, Schornsteinfeger etc. für die Hybrid-Anlage.

Hatte schon mal eine ähnliche Diskussion zu WP-Kosten - rechtlich ist das aber ein anderes Thema.

Ich würd sofort Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Der Posten "Amortisation" gehört da definitiv nicht rein!


Antwort
Werner-Kessler
Beiträge: 17
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(@werner-kessler)
Active Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Das ist leider ein typisches Problem bei Vermietern, die die Modernisierungsumlage ausreizen wollen. Grundsätzlich darf er nach § 559 BGB bis zu 8% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Mieter umlegen - ABER nur nach vorheriger Ankündigung und nur bei tatsächlichen Verbesserungen.

Wichtig: Er muss dir drei Monate vorher schriftlich ankündigen, was er plant, was es kostet und um wieviel sich deine Miete erhöht. Ohne diese Ankündigung ist die Umlage erstmal unwirksam.

Bei Hybrid-Systemen ist die Rechtslage noch nicht ganz eindeutig. Wenn die alte Heizung funktioniert hat, könnte man argumentieren, dass es nur ein Austausch war, keine Verbesserung. Andererseits spart die Hybrid-WP ja tatsächlich Energie.

Mein Rat: Erst zum Mieterverein, die kennen sich mit sowas aus. Falls er die formale Ankündigung nicht gemacht hat, hast du gute Chancen. 85€ monatlich klingt aber leider nicht unrealistisch bei den aktuellen Anlagenkosten.


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Kritikus_78
Beiträge: 34
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(@kritikus_78)
Eminent Member
Beigetreten: Vor 2 Wochen

Typisch Vermieter... die versuchen immer alles auf die Mieter abzuwälzen. 85€ mehr im Monat, das sind über 1000€ im Jahr!

Bin da eher skeptisch ob das wirklich rechtens ist. Wenn die alte Heizung noch funktioniert hat, warum solltest du für seine "Verbesserung" zahlen? Hat er dir denn überhaupt vorher Bescheid gesagt oder einfach installiert und dann die Rechnung präsentiert?


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