Moin zusammen,
nach 40 Jahren in der Heizungstechnik kenne ich die Förderungen noch aus der alten Zeit – jetzt aber bin ich selbst betroffen und ehrlich gesagt durchschaue ich die aktuelle Regelung nicht mehr so recht.
Mir gehört ein Mehrfamilienhaus (Baujahr 1972, vier Wohneinheiten), und ich möchte jetzt endlich die alte Ölheizung rausschmeißen. Geplant ist eine Luft-Wasser-WP mit Pufferspeicher und einem kleineren Gasheizer als Redundanz – nicht als primäres System.
Jetzt die Frage: Soll ich über die KfW gehen (Kredit 261 mit Bonus), oder ist bei uns doch BAFA besser? Ich lese überall unterschiedliche Angaben, was mit dem Gasheizer passiert – zählt der als "Hybridanlage" und reduziert die Quote, oder ist das beim BAFA anders bewertet als bei der KfW?
Und: Muss ich den Antrag VOR Beauftragung stellen, oder kann der Handwerker schon ein Angebot machen? Der Termin drängt im Juli noch – möchte da nicht in die falschen Unterlagen investieren.
Wer hat das gerade durch? Ölheizungs-Ausstieg mit WP+Gas-Redundanz?
Hey Karl-Heinz, das ist ja noch n bisschen frischer im Kopf – warte mal, ich muss mich da auch schlaumachen, weil ich mich gerade mit der Heizlastberechnung für unser EFH rumschlage und auch Kühlung mitdenke. Aber zur Hybrid-Geschichte: Bei der KfW zählt der Gas-Kessel als Hybrid-Zusatzanlage und reduziert die förderfähigen Kosten – da kriegst du dann weniger Prozent. Bei BAFA ist das – glaub ich – weniger streng? Müsste aber nochmal genau checken, weil das ständig ändert. Für Mehrfamilienhaus brauchst du sowieso nen Energieausweis vorher, oder?
Reine Wartungsseite: Ölheizungs-Ausstieg bedeutet auch, dass du die alte Anlage stilllegst – da gibt's wasserrechtliche Vorgaben für die Ölspeicher, je nach Bundesland. Der Handwerker sollte das im Angebot berücksichtigen. Zur Frage KfW vs. BAFA: Die KfW will aktuell eher komplette Heizungs-Umstellungen sehen, nicht Hybrid. Wenn du den Gas-Kessel wirklich nur als Not-Backup siehst, dann BAFA. Aber: Antrag MUSS vor Auftragserteilung raus – das ist hart vorgeschrieben, sonst verfällt die Förderung.
Gute Frage, und das mit dem Gas-Kessel ist tatsächlich knifflig. Aus meinen 8 Jahren Erfahrung mit verschiedenen Systemen: Die BAFA akzeptiert Gasheizer als "Spitzenlastanlage" eher als die KfW das tut. Das heißt konkret – bei BAFA kann dein System unter Umständen als reine WP-Anlage klassifiziert werden, wenn der Gas-Kessel nachweislich nur unter 10-15% der Betriebsstunden läuft. Bei KfW wird's da enger. Für Mehrfamilienhaus würd ich auch vorher mit nem zertifizierten Energieberater (BEG-Liste) die Heizlastberechnung machen – das ist ohnehin Pflicht für die Förderfähigkeit.
Ich hätte noch nen praktischen Punkt: Bei uns (EFH mit Luft-WP) war die Installation selbst kein Problem, aber die Fördervorbereitung hat mehr Zeit gekostet als die Handwerk. Denk dran – wenn du KfW wählst, ist das nen Kreditantrag mit ner längeren Genehmigungsfrist. BAFA (wenn's nur als Zuschuss sein soll) geht flotter, aber: Du kannst NICHT einfach beide Anträge stellen und dann eine zurückziehen. Das wird als Doppelförderung gewertet. Also: Entschluss fassen, dann Antrag, dann Handwerker – nicht andersrum.